Liebe Klientinnen und Klienten
Hier habe ich soweit wie möglich Informationen gesammelt um Ihnen einen besseren Überblick über den Ablauf zu Kostenzuschüssen und Bewilligung für Psychotherapie durch die Sozialversicherung wie ÖGK, SVS, BVA, KFA, etc. zu geben. Für nähere Details, die Sie hier nicht finden, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Kurzfassung:
Psychotherapiezuschüsse
Psy-Online - Psychotherapie auf Krankenschein und Auflistung der Leistungen der Krankenkassen in Österreich (ohne Haftung auf Richtigkeit)
Hier: Infos der Österreichischen Gesundheitskasse zur Psychotherapie
Der Kostenanteil bzw. Kostenersatz hängt vom jeweiligen Sozialversicherungsträger ab (per Jänner 2024):
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) /ehemalige Gebietskrankenkassen (WGKK / NöGKK etc.) : 1 Einzelsitzung € 33,70
Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): € 45,-
Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA): € 36
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB): € 46,60
IM DETAIL
1. Ärztliche Bestätigung und Formular
Grundvoraussetzung dafür, dass die Sozialversicherung in Österreich die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernehmen können, ist eine ärztliche Bestätigung, um mögliche körperliche Erkrankungen abzuklären, die eventuell Ihren Zustand (mit-)bedingen. Diese muss der Psychotherapeutin/dem Psychotherapeuten zu Beginn der Behandlung, nach dem Erstgespräch vorgelegt werden, um den Kostenzuschuss von Beginn an einreichen zu können.
Diese Bestätigung kann von einer Vertragsärztin/einem Vertragsarzt (z.B. praktische Ärzt*in, Psychiater*in) oder einer Wahlärztin/einem Wahlarzt ausgestellt werden.
Infos laut Psy-Online:
Kostenzuschuss für die ersten 10 Stunden bewilligungsfrei mit Arztbestätigung
ÖGK Kostenzuschuss pro Einheit Einzeltherapie 33,70 Eur,
SVS 45 Eur / BVA 46,60 Eur.
Hier der Link um Rechnungen einzureichen über "Meine ÖGK"
Link der SVS um Rechnungen einzureichen.
Link der BVA unter Kostenerstattung/Kostenzuschusse
Benötigte Unterlagen
3. ANTRAG um Bewilligung und Kostenzuschuss von mehr als 10 Psychotherapieeinheiten mit Antragsformular
Um einen Kostenzuschuss und eine Psychotherapie (hier der Text betreffend die BEWILLIGUNG laut der ÖGK), die mehr als 10 Stunden dauert, zu beantragen muss eine krankheitswertige/psychische Störung vorliegen, die in dem Antragsformular unter Einhaltung des Datenschutzes näher beschrieben wird. Dabei besprechen wir, was unter die strikte Verschwiegenheitspflicht fällt und was kein Geheimnis für Sie darstellt.
Für die Ausfüllzeit kann bei der ÖGK dabei um eine ermäßigte Einheit gesondert angesucht werden, wenn sie außerhalb der Therapiestunde stattfindet. (Kostenersatz ÖGK 28 Euro, Honorarnote 30 Eur. Die Anzahl der 10 bewilligungsfreien Stunden wird dadurch nicht vermindert.
4. EINREICHUNG des Antrags um Bewilligung Kostenzuschuss (und die ärztliche Bestätigung beilegen)
ÖGK
Für die Einreichung des Antrages auf Psychotherapie gibt es keine spezielle Applikation.
Sie können den Antrag über https://meinesv.at unter dem Punkt "Allgemeine Anfrage" bzw. für die SVS "Allgemeiner Antrag" einreichen - Handy Signatur erforderlich. Dort können Sie ebenfalls die PDF-Datei hochladen. Die Daten werden dann an den für Sie zuständigen Krankenversicherungsträger übermittelt.
5. Direkt zu Meine SV.at: Rechnung einreichen - Antrag auf Kostenerstattung
Unter Wahlarzt können Sie dann die Rechnung einreichen (gesundheitskasse.at) - Infos dazu unter dem Bereich Psychotherapie
Wie einreichen:
Unterlagen dazu:
Psychotherapeutische Behandlung (Bewilligung)
Hier habe ich soweit wie möglich Informationen gesammelt um Ihnen einen besseren Überblick über den Ablauf zu Kostenzuschüssen und Bewilligung für Psychotherapie durch die Sozialversicherung wie ÖGK, SVS, BVA, KFA, etc. zu geben. Für nähere Details, die Sie hier nicht finden, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Kurzfassung:
- 10 Einheiten Kostenzuschuss mit Arztbestätigung
- Mehr als 10 Einheiten Kostenzuschuss mit Bewilligung Ihrer Krankenkasse - Antrag füllen wir um die 7.-8. Einheit aus.
- Bezahlte Honorarnoten, Arztbestätigung und Bewilligung einreichen - digital jeweils 1 Rechnung pro Einreichung, per Post auch mehrere Rechnungen.
- Geld/Kostenzuschuss wird von Ihrer Krankenkasse auf Ihr Konto überwiesen.
Psychotherapiezuschüsse
Psy-Online - Psychotherapie auf Krankenschein und Auflistung der Leistungen der Krankenkassen in Österreich (ohne Haftung auf Richtigkeit)
Hier: Infos der Österreichischen Gesundheitskasse zur Psychotherapie
Der Kostenanteil bzw. Kostenersatz hängt vom jeweiligen Sozialversicherungsträger ab (per Jänner 2024):
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) /ehemalige Gebietskrankenkassen (WGKK / NöGKK etc.) : 1 Einzelsitzung € 33,70
Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): € 45,-
Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA): € 36
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB): € 46,60
IM DETAIL
1. Ärztliche Bestätigung und Formular
Grundvoraussetzung dafür, dass die Sozialversicherung in Österreich die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernehmen können, ist eine ärztliche Bestätigung, um mögliche körperliche Erkrankungen abzuklären, die eventuell Ihren Zustand (mit-)bedingen. Diese muss der Psychotherapeutin/dem Psychotherapeuten zu Beginn der Behandlung, nach dem Erstgespräch vorgelegt werden, um den Kostenzuschuss von Beginn an einreichen zu können.
Diese Bestätigung kann von einer Vertragsärztin/einem Vertragsarzt (z.B. praktische Ärzt*in, Psychiater*in) oder einer Wahlärztin/einem Wahlarzt ausgestellt werden.
Infos laut Psy-Online:
- für die Bestätigung gibt es ein Formular: Arztbestätigung.
- Die Untersuchung bezieht sich nur darauf, ob körperliche Erkrankungen vorliegen, nicht aber darauf, ob eine Psychotherapie notwendig oder zweckmäßig ist.
- Es ist keine Überweisung des Arztes zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten möglich, da seit 1991 kein Vertrag zwischen Krankenkassen und Psychotherapeut*innen in freier Praxis besteht.
Kostenzuschuss für die ersten 10 Stunden bewilligungsfrei mit Arztbestätigung
ÖGK Kostenzuschuss pro Einheit Einzeltherapie 33,70 Eur,
SVS 45 Eur / BVA 46,60 Eur.
Hier der Link um Rechnungen einzureichen über "Meine ÖGK"
Link der SVS um Rechnungen einzureichen.
Link der BVA unter Kostenerstattung/Kostenzuschusse
Benötigte Unterlagen
- Unterschriebenen Antrag auf Kostenerstattung
- Ärztliche Bestätigung
- Bezahlte Honorarnote (Original oder Duplikat)
- Zahlungsnachweis
3. ANTRAG um Bewilligung und Kostenzuschuss von mehr als 10 Psychotherapieeinheiten mit Antragsformular
Um einen Kostenzuschuss und eine Psychotherapie (hier der Text betreffend die BEWILLIGUNG laut der ÖGK), die mehr als 10 Stunden dauert, zu beantragen muss eine krankheitswertige/psychische Störung vorliegen, die in dem Antragsformular unter Einhaltung des Datenschutzes näher beschrieben wird. Dabei besprechen wir, was unter die strikte Verschwiegenheitspflicht fällt und was kein Geheimnis für Sie darstellt.
- Der Antrag um Bewilligung zusammen mit den Unterlagen muss unbedingt vor der 11. Sitzung bei Ihrem Sozialversicherungsträger einlangen (maßgeblich ist das Datum des Einlangens des Antrages!).
- Um durch den Bewilligungsvorgang keine zeitliche Lücke entstehen zu lassen, empfiehlt es sich diesen Antrag ab der 7. Stunde einzureichen.
- Das ÖGK Antragsformular / Antragsformular SVS wird von der Klient*in zusammen mit der Psychotherapeutin einvernehmlich ausgefüllt.
Für die Ausfüllzeit kann bei der ÖGK dabei um eine ermäßigte Einheit gesondert angesucht werden, wenn sie außerhalb der Therapiestunde stattfindet. (Kostenersatz ÖGK 28 Euro, Honorarnote 30 Eur. Die Anzahl der 10 bewilligungsfreien Stunden wird dadurch nicht vermindert.
4. EINREICHUNG des Antrags um Bewilligung Kostenzuschuss (und die ärztliche Bestätigung beilegen)
ÖGK
- an die E-Mail Adresse [email protected] .
- Wenn Sie das nicht möchten, kann der Antrag und die ärztliche Bestätigung - persönlich in einer Kundenservicestelle der ÖGK eingereicht oder
- per Post an:
Österreichische Gesundheitskasse,
Medizinischer Dienst, Wienerbergstraße 15–19, 1100 Wien
gesendet werden.
Für die Einreichung des Antrages auf Psychotherapie gibt es keine spezielle Applikation.
Sie können den Antrag über https://meinesv.at unter dem Punkt "Allgemeine Anfrage" bzw. für die SVS "Allgemeiner Antrag" einreichen - Handy Signatur erforderlich. Dort können Sie ebenfalls die PDF-Datei hochladen. Die Daten werden dann an den für Sie zuständigen Krankenversicherungsträger übermittelt.
5. Direkt zu Meine SV.at: Rechnung einreichen - Antrag auf Kostenerstattung
Unter Wahlarzt können Sie dann die Rechnung einreichen (gesundheitskasse.at) - Infos dazu unter dem Bereich Psychotherapie
Wie einreichen:
- Mit der Handy-Signatur unter meineSV - Wahlärzt*in/Wahltherapeut*in Rechnung einreichen
- oder die Unterlagen per E-Mail senden
- oder persönlich in einer Kundenservicestelle abgeben
- oder per Post einschicken an die
Unterlagen dazu:
- Ärztliche Bestätigung
- Bezahlte Honorarnote (Original oder Duplikat) mit
- detaillierten Angaben zu den erbrachten Leistungen (Diagnose, Behandlungsmethode, Anzahl der Behandlungen (Sitzungen), Art der Behandlung (Einzel- oder Gruppensitzung), Datum und Dauer der einzelnen Sitzungen)
- den persönlichen Daten der Patientin/des Patienten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer)
- Stempel der Psychotherapeutin
- Zahlungsnachweis
- bei Barzahlung: Zahlungsvermerk auf der Honorarnote
- bei Zahlung mit Erlagschein: Einzahlungsabschnitt (auch Kopie)
- bei elektronischer Bezahlung: Nachweis der Abbuchung (z.B. Protokollauszug, Bankauszug usw.)
Psychotherapeutische Behandlung (Bewilligung)