Liebe Klientinnen und Klienten
Hier habe ich soweit wie möglich Informationen gesammelt um Ihnen einen besseren Überblick über den Ablauf zu Kostenzuschüssen und Bewilligung für Psychotherapie durch die Sozialversicherung wie ÖGK, SVS, BVA, KFA, etc. zu geben. Für nähere Details, die Sie hier nicht finden, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Kurzfassung:
Psychotherapiezuschüsse
Psy-Online - Psychotherapie auf Krankenschein und Auflistung der Leistungen der Krankenkassen in Österreich (ohne Haftung auf Richtigkeit)
Hier: Infos der Österreichischen Gesundheitskasse zur Psychotherapie
Der Kostenanteil bzw. Kostenersatz hängt vom jeweiligen Sozialversicherungsträger ab (per Jänner 2024):
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) /ehemalige Gebietskrankenkassen (WGKK / NöGKK etc.) : 1 Einzelsitzung € 33,70
Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): € 45,-
Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA): € 36
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB): € 46,60
IM DETAIL
1. Ärztliche Bestätigung und Formular
Grundvoraussetzung dafür, dass die Sozialversicherung in Österreich die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernehmen können, ist eine ärztliche Bestätigung, um mögliche körperliche Erkrankungen abzuklären, die eventuell Ihren Zustand (mit-)bedingen. Diese muss der Psychotherapeutin/dem Psychotherapeuten zu Beginn der Behandlung, nach dem Erstgespräch vorgelegt werden, um den Kostenzuschuss von Beginn an einreichen zu können.
Diese Bestätigung kann von einer Vertragsärztin/einem Vertragsarzt (z.B. praktische Ärzt*in, Psychiater*in) oder einer Wahlärztin/einem Wahlarzt ausgestellt werden.
Infos laut Psy-Online:
Kostenzuschuss für die ersten 10 Stunden bewilligungsfrei mit Arztbestätigung
ÖGK Kostenzuschuss pro Einheit Einzeltherapie 33,70 Eur, SVS 45 Eur / BVA 46,60 Eur.
Hier der Link um Rechnungen einzureichen über "Meine ÖGK"
Link der SVS um Rechnungen einzureichen.
Link der BVA unter Kostenerstattung/Kostenzuschusse
Benötigte Unterlagen
3. ANTRAG um Bewilligung und Kostenzuschuss von mehr als 10 Psychotherapieeinheiten mit Antragsformular
Um einen Kostenzuschuss und eine Psychotherapie (hier der Text betreffend die BEWILLIGUNG laut der ÖGK), die mehr als 10 Stunden dauert, zu beantragen muss eine krankheitswertige/psychische Störung vorliegen, die in dem Antragsformular unter Einhaltung des Datenschutzes näher beschrieben wird. Ich erstelle einen Entwurf und wir besprechen persönlich, was unter die strikte Verschwiegenheitspflicht fällt und was kein Geheimnis für Sie darstellt. Dann erhalten Sie das von uns unterschriebene Dokument.
4. EINREICHUNG des Antrags um Bewilligung Kostenzuschuss (und die ärztliche Bestätigung beilegen)
ÖGK
Für die Einreichung des Antrages auf Psychotherapie gibt es keine spezielle Applikation.
Sie können den Antrag über https://meinesv.at unter dem Punkt "Allgemeine Anfrage" bzw. für die SVS "Allgemeiner Antrag" einreichen - ID Austria erforderlich. Dort können Sie ebenfalls die PDF-Datei hochladen. Die Daten werden dann an den für Sie zuständigen Krankenversicherungsträger übermittelt.
5. Direkt zu Meine SV.at: Rechnung einreichen - Antrag auf Kostenerstattung
Unter Wahlarzt können Sie dann die Rechnung einreichen (gesundheitskasse.at) - Infos dazu unter dem Bereich Psychotherapie
Wie einreichen:
Unterlagen dazu:
Psychotherapeutische Behandlung (Bewilligung)
Hier habe ich soweit wie möglich Informationen gesammelt um Ihnen einen besseren Überblick über den Ablauf zu Kostenzuschüssen und Bewilligung für Psychotherapie durch die Sozialversicherung wie ÖGK, SVS, BVA, KFA, etc. zu geben. Für nähere Details, die Sie hier nicht finden, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Kurzfassung:
- 10 Einheiten Kostenzuschuss mit Arztbestätigung - Formular finden Sie bei den Erstgesprächsunterlagen oder über Ihre Ärztin/Ihren Arzt
- Mehr als 10 Einheiten Kostenzuschuss mit Bewilligung Ihrer Krankenkasse - Antrag füllen wir um die 7.-8. Einheit aus. Ich bekomme keinerlei Informationen von den jeweiligen Sozialversicherungsträgern ob und wann Ihr Antrag bewilligt wurde
- Bezahlte Honorarnoten, Arztbestätigung und Bewilligung einreichen - digital jeweils 1 Rechnung pro Einreichung, per Post auch mehrere Rechnungen.
- Geld/Kostenzuschuss wird von Ihrer Krankenkasse auf Ihr Konto überwiesen.
Psychotherapiezuschüsse
Psy-Online - Psychotherapie auf Krankenschein und Auflistung der Leistungen der Krankenkassen in Österreich (ohne Haftung auf Richtigkeit)
Hier: Infos der Österreichischen Gesundheitskasse zur Psychotherapie
Der Kostenanteil bzw. Kostenersatz hängt vom jeweiligen Sozialversicherungsträger ab (per Jänner 2024):
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) /ehemalige Gebietskrankenkassen (WGKK / NöGKK etc.) : 1 Einzelsitzung € 33,70
Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): € 45,-
Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA): € 36
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB): € 46,60
IM DETAIL
1. Ärztliche Bestätigung und Formular
Grundvoraussetzung dafür, dass die Sozialversicherung in Österreich die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernehmen können, ist eine ärztliche Bestätigung, um mögliche körperliche Erkrankungen abzuklären, die eventuell Ihren Zustand (mit-)bedingen. Diese muss der Psychotherapeutin/dem Psychotherapeuten zu Beginn der Behandlung, nach dem Erstgespräch vorgelegt werden, um den Kostenzuschuss von Beginn an einreichen zu können.
Diese Bestätigung kann von einer Vertragsärztin/einem Vertragsarzt (z.B. praktische Ärzt*in, Psychiater*in) oder einer Wahlärztin/einem Wahlarzt ausgestellt werden.
Infos laut Psy-Online:
- für die Bestätigung gibt es ein Formular: Arztbestätigung.
- Die Untersuchung bezieht sich nur darauf, ob körperliche Erkrankungen vorliegen, nicht aber darauf, ob eine Psychotherapie notwendig oder zweckmäßig ist.
- Es ist keine Überweisung des Arztes zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten möglich, da seit 1991 kein Vertrag zwischen Krankenkassen und Psychotherapeut*innen in freier Praxis besteht.
Kostenzuschuss für die ersten 10 Stunden bewilligungsfrei mit Arztbestätigung
ÖGK Kostenzuschuss pro Einheit Einzeltherapie 33,70 Eur, SVS 45 Eur / BVA 46,60 Eur.
Hier der Link um Rechnungen einzureichen über "Meine ÖGK"
Link der SVS um Rechnungen einzureichen.
Link der BVA unter Kostenerstattung/Kostenzuschusse
Benötigte Unterlagen
- Unterschriebenen Antrag auf Kostenerstattung
- Ärztliche Bestätigung
- Bezahlte Honorarnote (Original oder Duplikat)
- Zahlungsnachweis
3. ANTRAG um Bewilligung und Kostenzuschuss von mehr als 10 Psychotherapieeinheiten mit Antragsformular
Um einen Kostenzuschuss und eine Psychotherapie (hier der Text betreffend die BEWILLIGUNG laut der ÖGK), die mehr als 10 Stunden dauert, zu beantragen muss eine krankheitswertige/psychische Störung vorliegen, die in dem Antragsformular unter Einhaltung des Datenschutzes näher beschrieben wird. Ich erstelle einen Entwurf und wir besprechen persönlich, was unter die strikte Verschwiegenheitspflicht fällt und was kein Geheimnis für Sie darstellt. Dann erhalten Sie das von uns unterschriebene Dokument.
- Der Antrag um Bewilligung zusammen mit den Unterlagen muss unbedingt vor der 11. Sitzung bei Ihrem Sozialversicherungsträger einlangen (maßgeblich ist das Datum des Einlangens des Antrages!).
- Um durch den Bewilligungsvorgang keine zeitliche Lücke entstehen zu lassen, empfiehlt es sich diesen Antrag ab der 7. Stunde einzureichen.
- Das ÖGK Antragsformular / Antragsformular SVS wird von der Klient*in zusammen mit der Psychotherapeutin einvernehmlich ausgefüllt.
4. EINREICHUNG des Antrags um Bewilligung Kostenzuschuss (und die ärztliche Bestätigung beilegen)
ÖGK
- Antrag und die ärztliche Bestätigung kann persönlich in einer Kundenservicestelle der ÖGK eingereicht oder
- per Post an: Österreichische Gesundheitskasse,
Medizinischer Dienst, Wienerbergstraße 15–19, 1100 Wien
gesendet werden. Bei Fragen wenden Sie sich an die E-Mail Adresse [email protected] .
Für die Einreichung des Antrages auf Psychotherapie gibt es keine spezielle Applikation.
Sie können den Antrag über https://meinesv.at unter dem Punkt "Allgemeine Anfrage" bzw. für die SVS "Allgemeiner Antrag" einreichen - ID Austria erforderlich. Dort können Sie ebenfalls die PDF-Datei hochladen. Die Daten werden dann an den für Sie zuständigen Krankenversicherungsträger übermittelt.
5. Direkt zu Meine SV.at: Rechnung einreichen - Antrag auf Kostenerstattung
Unter Wahlarzt können Sie dann die Rechnung einreichen (gesundheitskasse.at) - Infos dazu unter dem Bereich Psychotherapie
Wie einreichen:
- Mit der ID Austria unter meineSV - Wahlärzt*in/Wahltherapeut*in Rechnung einreichen
- oder die Unterlagen per E-Mail senden
- oder persönlich in einer Kundenservicestelle abgeben
- oder per Post einschicken an die
Unterlagen dazu:
- Ärztliche Bestätigung
- Bezahlte Honorarnote (Original oder Duplikat) mit
- detaillierten Angaben zu den erbrachten Leistungen (Diagnose, Behandlungsmethode, Anzahl der Behandlungen (Sitzungen), Art der Behandlung (Einzel- oder Gruppensitzung), Datum und Dauer der einzelnen Sitzungen)
- den persönlichen Daten der Patientin/des Patienten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer)
- Stempel der Psychotherapeutin
- Zahlungsnachweis
- bei Barzahlung: Zahlungsvermerk auf der Honorarnote
- bei Zahlung mit Erlagschein: Einzahlungsabschnitt (auch Kopie)
- bei elektronischer Bezahlung: Nachweis der Abbuchung (z.B. Protokollauszug, Bankauszug usw.)
Psychotherapeutische Behandlung (Bewilligung)