Fragen und Antworten zum Thema Psychotherapie inkl. Links
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Quelle: FAQ | ÖBVP Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie:
Was ist der Unterschied zwischen Psychotherapie und klinisch-psychologischer Behandlung?
Beide Angebote helfen bei psychischen Problemen, haben aber unterschiedliche Schwerpunkte:
***
Die Gesundheitsberufe haben das gemeinsame Ziel, Klient:innen oder Patient:innen ihren Leidensdruck nachhaltig zu erleichtern und die gesundheitliche Lebensqualität gesamtheitlich in eine positive Richtung zu verändern. Gesundheitsberufe Liste - Gesundheit als Berufung | Gesundheitsportal
Klinische Psychologen/Psychologinnen dürfen nur dann Psychotherapie anbieten, wenn diese die Psychotherapie Ausbildung gemäß dem Psychotherapiegesetz nach dem Psychologie Studium absolviert und abgeschlossen haben. RIS - Psychotherapiegesetz 2024 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 30.12.2025
Quelle: PsyOnline: Allgemeines zur Psychotherapie:
Wer ist Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut?
Der Beruf der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten ist ein freier Gesundheits- und Heilberuf, der freiberuflich, also in einer Praxis oder auch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses wie z. B. in einer Beratungsstelle oder in einer Krankenhaus-Ambulanz ausgeübt werden kann.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten arbeiten eigenständig und eigenverantwortlich, das heißt, sie diagnostizieren selbstständig, legen die Behandlung fest und führen sie durch. Psychotherapie muss nicht ärztlich verordnet werden. Die Durchführung einer Psychotherapie wird zwischen Ihnen und der Psychotherapeutin bzw. dem Psychotherapeuten vereinbart.
Die Ausbildung zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten ist gesetzlich geregelt. Diese ist grundsätzlich postgraduell, das heißt, sie wird erst nach Abschluss eines Studiums oder auch nach einer abgeschlossenen Ausbildung in einem Beruf des Gesundheits- und Sozialwesens absolviert.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind Personen, welche die gesetzlich festgelegte Ausbildung absolviert haben und in die beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen geführte Psychotherapeutenliste eingetragen sind. Die Psychotherapeutenliste ist ein Register aller zur Ausübung der Psychotherapie berechtigten Personen in Österreich und enthält deren Namen, Zusatzbezeichnung(en) und Adressen. Die Zusatzbezeichnungen geben an, in welcher der anerkannten psychotherapeutischen Methoden die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut ausgebildet worden ist.
Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ muss auf dem Praxisschild, auf der Visitenkarte und auf der Honorarnote angeführt sein. Sie erkennen daraus, dass Ihre Psychotherapeutin bzw. Ihr Psychotherapeut die staatliche Berufszulassung hat. Im Zweifelsfall können Sie im Bundesministerium für Gesundheit (1030 Wien, Radetzkystraße 2 - Telefon: (01) 71100-0) nachfragen.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung dürfen unter Aufsicht und Anleitung eines Ausbilders psychotherapeutisch arbeiten. Sie führen die Bezeichnung „Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision“.
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Was ist Psychotherapie?
Ziel einer Psychotherapie ist es, seelisches Leid zu heilen oder zu lindern, in Lebenskrisen zu helfen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die persönliche Entwicklung und Gesundheit zu fördern.
Psychotherapie ist im Gesundheitsbereich ein eigenständiges Heilverfahren für die Behandlung von psychischen, psychosozialen oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen. Sie besteht gleichberechtigt neben anderen Heilverfahren, wie z. B. medizinische oder klinisch-psychologische Behandlung. Die Ausübung von Psychotherapie ist seit 1991 gesetzlich geregelt und wurde im April 2024 neu im Hinblick auf die Berufsausbildung, das Berufsbild und der Berufspflichten, beschlossen RIS - Psychotherapiegesetz 2024 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 30.12.2025.
Psychotherapie findet in der Beziehung zwischen der Psychotherapeutin bzw. dem Psychotherapeuten und der Patientin bzw. dem Patienten statt. Der Begriff „Psychotherapie“ stammt aus dem Altgriechischen und bedeutet ursprünglich, den ganzen Menschen, das heißt seine Seele, sein Gemüt, seinen Verstand, seine Lebenskraft, zu unterstützen, zu heilen, zu pflegen und auszubilden.
Der Ablauf einer Psychotherapie ist nicht festgelegt. Wie sie verläuft, hängt von der jeweiligen Persönlichkeit und vom Miteinander der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten und Ihnen ab. Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut geben die Lösung eines Problems nicht vor. Mit ihrem Wissen über seelische Störungen begleiten Sie die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut bei Ihrer Entwicklung und bei Ihrer Suche nach der für Sie passenden Problemlösung und Veränderung.
Über das Verstandenwerden in einer vertrauensvollen Beziehung können Sie sich selbst verstehen und helfen lernen, vor allem in den Bereichen, die Sie selbst an sich ablehnen. Das konkrete Ziel einer Psychotherapie ist daher auch nicht vorgegeben, sondern wird zu Beginn der Behandlung zwischen Ihnen und der Psychotherapeutin bzw. dem Psychotherapeuten besprochen. Im Laufe der Psychotherapie kann sich dieses Ziel wieder verändern.
Es gibt verschiedene psychotherapeutische Methoden und damit nicht nur eine Art von Psychotherapie. Im Zentrum stehen aber in allen Psychotherapien das Gespräch und der Austausch mit der Psychotherapeutin bzw. dem Psychotherapeuten. Je nach psychotherapeutischer Methode kann dieser Austausch durch Übungen unterstützt und gefördert werden.
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Bei welchen Problemen hilft Psychotherapie?
Eine psychotherapeutische Behandlung kann dann hilfreich sein, wenn Sie seelische Leidenszustände und Probleme allein oder mit der Hilfe von Freunden nicht mehr bewältigen können. Wenn diese Probleme immer wieder auftreten, kann das ein Zeichen dafür sein, dass ein ungelöster innerer Konflikt dahintersteht.
Eine Psychotherapie kann – unabhängig von einer allenfalls notwendigen ärztlichen Behandlung – bei folgenden Problemen sinnvoll sein (Quelle: Gerhard Stumm: „Handbuch für Psychotherapie und psychosoziale Einrichtungen“):
Ob eine Psychotherapie eine sinnvolle Behandlung bei einem Problem darstellt, und ob auch andere Berufsgruppen – wie z. B. Ärzte, Ärztinnen oder klinische Psychologen, klinische Psychologinnen – konsultiert werden sollen, wird insbesondere im Rahmen des Erstgesprächs mit der Psychotherapeutin bzw. dem Psychotherapeuten geklärt.
Eine Psychotherapie ist auch hilfreich für Menschen, die sich selbst besser kennen lernen wollen, ihre persönliche Entwicklung fördern möchten und ihr Selbstwertgefühl und ihre Lebensfreude steigern wollen. In diesem Fall liegt möglicherweise keine so genannte krankheitswertige Störung vor. Eine Mitfinanzierung der Psychotherapie durch die Krankenkasse ist dann nicht möglich.
Der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) – das ist die freiwillige Berufsvertretung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten – nennt eine Reihe von Problemen, bei denen es sinnvoll sein kann, sich an eine Psychotherapeutin oder an einen Psychotherapeuten zu wenden.
20 Gründe, eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten aufzusuchen:
Wenn einer der folgenden Sätze für Sie zutrifft, ..
Quelle: Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie
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Wer ist Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut?
Der Beruf der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten ist ein freier Gesundheits- und Heilberuf, der freiberuflich, also in einer Praxis oder auch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses wie z. B. in einer Beratungsstelle oder in einer Krankenhaus-Ambulanz ausgeübt werden kann.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten arbeiten eigenständig und eigenverantwortlich, das heißt, sie diagnostizieren selbstständig, legen die Behandlung fest und führen sie durch. Psychotherapie muss nicht ärztlich verordnet werden. Die Durchführung einer Psychotherapie wird zwischen Ihnen und der Psychotherapeutin bzw. dem Psychotherapeuten vereinbart.
Die Ausbildung zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten ist gesetzlich geregelt. Diese ist grundsätzlich postgraduell, das heißt, sie wird erst nach Abschluss eines Studiums oder auch nach einer abgeschlossenen Ausbildung in einem Beruf des Gesundheits- und Sozialwesens absolviert.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind Personen, welche die gesetzlich festgelegte Ausbildung absolviert haben und in die beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen geführte Psychotherapeutenliste eingetragen sind. Die Psychotherapeutenliste ist ein Register aller zur Ausübung der Psychotherapie berechtigten Personen in Österreich und enthält deren Namen, Zusatzbezeichnung(en) und Adressen. Die Zusatzbezeichnungen geben an, in welcher der anerkannten psychotherapeutischen Methoden die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut ausgebildet worden ist.
Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ muss auf dem Praxisschild, auf der Visitenkarte und auf der Honorarnote angeführt sein. Sie erkennen daraus, dass Ihre Psychotherapeutin bzw. Ihr Psychotherapeut die staatliche Berufszulassung hat. Im Zweifelsfall können Sie im Bundesministerium für Gesundheit (1030 Wien, Radetzkystraße 2 - Telefon: (01) 71100-0) nachfragen.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung dürfen unter Aufsicht und Anleitung eines Ausbilders psychotherapeutisch arbeiten. Sie führen die Bezeichnung „Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision“.
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Quelle: FAQ | ÖBVP Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie:
Was ist der Unterschied zwischen Psychotherapie und klinisch-psychologischer Behandlung?
Beide Angebote helfen bei psychischen Problemen, haben aber unterschiedliche Schwerpunkte:
- Psychotherapie ist eine umfassende Heilbehandlung, die meist über einen längeren Zeitraum geht und sich mit Ursachen, inneren Mustern und Beziehungserfahrungen beschäftigt.
- Klinisch-psychologische Behandlung ist häufig zeitlich begrenzter und stärker auf Diagnostik, Beratung, Training oder Unterstützung in bestimmten Situationen ausgerichtet.
***
Die Gesundheitsberufe haben das gemeinsame Ziel, Klient:innen oder Patient:innen ihren Leidensdruck nachhaltig zu erleichtern und die gesundheitliche Lebensqualität gesamtheitlich in eine positive Richtung zu verändern. Gesundheitsberufe Liste - Gesundheit als Berufung | Gesundheitsportal
Klinische Psychologen/Psychologinnen dürfen nur dann Psychotherapie anbieten, wenn diese die Psychotherapie Ausbildung gemäß dem Psychotherapiegesetz nach dem Psychologie Studium absolviert und abgeschlossen haben. RIS - Psychotherapiegesetz 2024 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 30.12.2025
Quelle: PsyOnline: Allgemeines zur Psychotherapie:
Wer ist Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut?
Der Beruf der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten ist ein freier Gesundheits- und Heilberuf, der freiberuflich, also in einer Praxis oder auch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses wie z. B. in einer Beratungsstelle oder in einer Krankenhaus-Ambulanz ausgeübt werden kann.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten arbeiten eigenständig und eigenverantwortlich, das heißt, sie diagnostizieren selbstständig, legen die Behandlung fest und führen sie durch. Psychotherapie muss nicht ärztlich verordnet werden. Die Durchführung einer Psychotherapie wird zwischen Ihnen und der Psychotherapeutin bzw. dem Psychotherapeuten vereinbart.
Die Ausbildung zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten ist gesetzlich geregelt. Diese ist grundsätzlich postgraduell, das heißt, sie wird erst nach Abschluss eines Studiums oder auch nach einer abgeschlossenen Ausbildung in einem Beruf des Gesundheits- und Sozialwesens absolviert.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind Personen, welche die gesetzlich festgelegte Ausbildung absolviert haben und in die beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen geführte Psychotherapeutenliste eingetragen sind. Die Psychotherapeutenliste ist ein Register aller zur Ausübung der Psychotherapie berechtigten Personen in Österreich und enthält deren Namen, Zusatzbezeichnung(en) und Adressen. Die Zusatzbezeichnungen geben an, in welcher der anerkannten psychotherapeutischen Methoden die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut ausgebildet worden ist.
Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ muss auf dem Praxisschild, auf der Visitenkarte und auf der Honorarnote angeführt sein. Sie erkennen daraus, dass Ihre Psychotherapeutin bzw. Ihr Psychotherapeut die staatliche Berufszulassung hat. Im Zweifelsfall können Sie im Bundesministerium für Gesundheit (1030 Wien, Radetzkystraße 2 - Telefon: (01) 71100-0) nachfragen.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung dürfen unter Aufsicht und Anleitung eines Ausbilders psychotherapeutisch arbeiten. Sie führen die Bezeichnung „Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision“.
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Was ist Psychotherapie?
Ziel einer Psychotherapie ist es, seelisches Leid zu heilen oder zu lindern, in Lebenskrisen zu helfen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die persönliche Entwicklung und Gesundheit zu fördern.
Psychotherapie ist im Gesundheitsbereich ein eigenständiges Heilverfahren für die Behandlung von psychischen, psychosozialen oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen. Sie besteht gleichberechtigt neben anderen Heilverfahren, wie z. B. medizinische oder klinisch-psychologische Behandlung. Die Ausübung von Psychotherapie ist seit 1991 gesetzlich geregelt und wurde im April 2024 neu im Hinblick auf die Berufsausbildung, das Berufsbild und der Berufspflichten, beschlossen RIS - Psychotherapiegesetz 2024 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 30.12.2025.
Psychotherapie findet in der Beziehung zwischen der Psychotherapeutin bzw. dem Psychotherapeuten und der Patientin bzw. dem Patienten statt. Der Begriff „Psychotherapie“ stammt aus dem Altgriechischen und bedeutet ursprünglich, den ganzen Menschen, das heißt seine Seele, sein Gemüt, seinen Verstand, seine Lebenskraft, zu unterstützen, zu heilen, zu pflegen und auszubilden.
Der Ablauf einer Psychotherapie ist nicht festgelegt. Wie sie verläuft, hängt von der jeweiligen Persönlichkeit und vom Miteinander der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten und Ihnen ab. Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut geben die Lösung eines Problems nicht vor. Mit ihrem Wissen über seelische Störungen begleiten Sie die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut bei Ihrer Entwicklung und bei Ihrer Suche nach der für Sie passenden Problemlösung und Veränderung.
Über das Verstandenwerden in einer vertrauensvollen Beziehung können Sie sich selbst verstehen und helfen lernen, vor allem in den Bereichen, die Sie selbst an sich ablehnen. Das konkrete Ziel einer Psychotherapie ist daher auch nicht vorgegeben, sondern wird zu Beginn der Behandlung zwischen Ihnen und der Psychotherapeutin bzw. dem Psychotherapeuten besprochen. Im Laufe der Psychotherapie kann sich dieses Ziel wieder verändern.
Es gibt verschiedene psychotherapeutische Methoden und damit nicht nur eine Art von Psychotherapie. Im Zentrum stehen aber in allen Psychotherapien das Gespräch und der Austausch mit der Psychotherapeutin bzw. dem Psychotherapeuten. Je nach psychotherapeutischer Methode kann dieser Austausch durch Übungen unterstützt und gefördert werden.
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Bei welchen Problemen hilft Psychotherapie?
Eine psychotherapeutische Behandlung kann dann hilfreich sein, wenn Sie seelische Leidenszustände und Probleme allein oder mit der Hilfe von Freunden nicht mehr bewältigen können. Wenn diese Probleme immer wieder auftreten, kann das ein Zeichen dafür sein, dass ein ungelöster innerer Konflikt dahintersteht.
Eine Psychotherapie kann – unabhängig von einer allenfalls notwendigen ärztlichen Behandlung – bei folgenden Problemen sinnvoll sein (Quelle: Gerhard Stumm: „Handbuch für Psychotherapie und psychosoziale Einrichtungen“):
- Ängste, die Ihre Lebensqualität einschränken
- Belastende Zwangsgedanken und Zwangshandlungen wie z. B. immer wiederkehrende Gedanken, den Drang, sich immer wieder zu waschen, zuzusperren usw.
- Depressionen
- Süchte wie z. B. Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten, Essen, Spielen, Drogen usw.
- Psychosomatische Erkrankungen, also Krankheiten, die mit ungelösten und belastenden psychischen Problemen zusammenhängen. Das können z. B. Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüre, entzündliche Darmerkrankungen, Migräne, Magersucht, Fettsucht, Ess- und Brechsucht, Asthma bronchiale, Bluthochdruck und Allergien sein.
- Funktionelle Störungen, das sind häufig wiederkehrende körperliche Beschwerden, die keine organische Ursache haben, wie z. B. Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, sexuelle Probleme, Atemnot, Herzbeschwerden und Verspannungen. Diese Symptome können aber auch durch eine körperliche Erkrankung hervorgerufen werden.
- Belastende Lebenssituationen und Lebenskrisen wie z. B. bei schweren oder chronischen Erkrankungen, bei einer Behinderung, beim Verlust von Partnern, Kindern oder Eltern oder auch beim Verlust des Arbeitsplatzes
- Probleme und Krisen in der Partnerschaft und in der Familie wie z. B. sexuelle Probleme, nicht mehr miteinander reden können, Trennung und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern
Ob eine Psychotherapie eine sinnvolle Behandlung bei einem Problem darstellt, und ob auch andere Berufsgruppen – wie z. B. Ärzte, Ärztinnen oder klinische Psychologen, klinische Psychologinnen – konsultiert werden sollen, wird insbesondere im Rahmen des Erstgesprächs mit der Psychotherapeutin bzw. dem Psychotherapeuten geklärt.
Eine Psychotherapie ist auch hilfreich für Menschen, die sich selbst besser kennen lernen wollen, ihre persönliche Entwicklung fördern möchten und ihr Selbstwertgefühl und ihre Lebensfreude steigern wollen. In diesem Fall liegt möglicherweise keine so genannte krankheitswertige Störung vor. Eine Mitfinanzierung der Psychotherapie durch die Krankenkasse ist dann nicht möglich.
Der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) – das ist die freiwillige Berufsvertretung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten – nennt eine Reihe von Problemen, bei denen es sinnvoll sein kann, sich an eine Psychotherapeutin oder an einen Psychotherapeuten zu wenden.
20 Gründe, eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten aufzusuchen:
Wenn einer der folgenden Sätze für Sie zutrifft, ..
- Ich fühle mich krank oder habe Schmerzen, obwohl mich der Arzt für organisch gesund erklärt hat oder medizinische Befunde keine ausreichende Erklärung dafür bieten.
- Seit längerer Zeit halte ich mich nur noch mit Aufputsch-, Beruhigungs- oder Schlafmitteln (Psychopharmaka) aufrecht.
- Ohne ersichtlichen Grund bekomme ich rasende Herzklopfen und Angst, dass ich sterben muss.
- Ich habe Ängste, die mich belasten oder einschränken: z. B. vor dem Kontakt mit meinen Mitmenschen, vor Autoritäten, vor großen Plätzen, vor engen Räumen, vor Prüfungen.
- Es plagen mich oft Gedanken, über die ich mit niemandem zu sprechen wage (Scham- und Schuldgefühle, Hassgefühle, Unzulänglichkeitsgefühle, das Gefühl, verfolgt oder fremdbestimmt zu werden,…).
- Ich fühle mich antriebs- und lustlos, erschöpft oder ständig überfordert.
- Ich bin oft niedergeschlagen und habe keine Freude am Leben.
- Ich bin traurig und vereinsamt.
- Ich befinde mich in einer belastenden Umbruchsituation (z. B. schwere Krankheit, Tod, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Trennung, Unfälle,…), die schwer zu bewältigen ist.
- Ich denke manchmal an Selbstmord.
- Ich lebe in einer Beziehung, die mich sehr belastet.
- Ich fühle mich durch meine Kinder dauerhaft überfordert.
- Ich habe wiederkehrend große Probleme im Kontakt mit anderen Menschen (z. B. am Arbeitsplatz).
- Ich bin süchtig - nach Alkohol, Drogen, Essen, Hunger, Liebe, Spielen.
- Ich fühle mich innerlich gezwungen, ständig dasselbe zu denken oder zu tun (z. B. zwanghaftes Waschen, Zusperren, Grübeln,….), obwohl dies ein Leben sehr einengt.
- Ich sollte meine Fähigkeiten besser ausschöpfen und weiß nicht wie.
- Ich komme mit meiner Sexualität nicht zurecht.
- Ich habe Angst vor Entscheidungen, und das quält mich.
- Mein Kind zeigt Verhaltensauffälligkeiten oder hat psychosomatische Probleme.
- Mein Kind reagiert oft aggressiv oder ist traurig und zieht sich zurück. Es hat Schwierigkeiten, mit Gleichaltrigen in Kontakt zu kommen. Ebenso können Schulangst, Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten Ausdruck psychischer Probleme sein. (Wenn die letzten Punkte zutreffen, sollten Sie mit Ihrem Kind Kontakt zu einer PsychotherapeutIn aufnehmen.)
Quelle: Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie
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Wer ist Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut?
Der Beruf der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten ist ein freier Gesundheits- und Heilberuf, der freiberuflich, also in einer Praxis oder auch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses wie z. B. in einer Beratungsstelle oder in einer Krankenhaus-Ambulanz ausgeübt werden kann.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten arbeiten eigenständig und eigenverantwortlich, das heißt, sie diagnostizieren selbstständig, legen die Behandlung fest und führen sie durch. Psychotherapie muss nicht ärztlich verordnet werden. Die Durchführung einer Psychotherapie wird zwischen Ihnen und der Psychotherapeutin bzw. dem Psychotherapeuten vereinbart.
Die Ausbildung zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten ist gesetzlich geregelt. Diese ist grundsätzlich postgraduell, das heißt, sie wird erst nach Abschluss eines Studiums oder auch nach einer abgeschlossenen Ausbildung in einem Beruf des Gesundheits- und Sozialwesens absolviert.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind Personen, welche die gesetzlich festgelegte Ausbildung absolviert haben und in die beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen geführte Psychotherapeutenliste eingetragen sind. Die Psychotherapeutenliste ist ein Register aller zur Ausübung der Psychotherapie berechtigten Personen in Österreich und enthält deren Namen, Zusatzbezeichnung(en) und Adressen. Die Zusatzbezeichnungen geben an, in welcher der anerkannten psychotherapeutischen Methoden die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut ausgebildet worden ist.
Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ muss auf dem Praxisschild, auf der Visitenkarte und auf der Honorarnote angeführt sein. Sie erkennen daraus, dass Ihre Psychotherapeutin bzw. Ihr Psychotherapeut die staatliche Berufszulassung hat. Im Zweifelsfall können Sie im Bundesministerium für Gesundheit (1030 Wien, Radetzkystraße 2 - Telefon: (01) 71100-0) nachfragen.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung dürfen unter Aufsicht und Anleitung eines Ausbilders psychotherapeutisch arbeiten. Sie führen die Bezeichnung „Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision“.
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| infozupsychotherapie.pdf |
| patientinneninformation_stand_02.12.2024.pdf |
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