Liebe Klientinnen und Klienten
Hier habe ich soweit wie möglich Informationen gesammelt um Ihnen einen besseren Überblick über den Ablauf zu Kostenzuschüssen und Bewilligung für Psychotherapie durch die Krankenkassen zu geben. Für nähere Details, die Sie hier nicht finden, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Psychotherapiezuschüsse und Krankenkasse
Psy-Online - Psychotherapie auf Krankenschein und Auflistung der Leistungen der Krankenkassen in Österreich (ohne Haftung auf Richtigkeit)
ÖGK Bewilligung und Website der ÖGK zur Psychotherapie
1. Ärztliche Bestätigung
Grundvoraussetzung dafür, dass die Österreichische Gesundheitskasse die Kosten für jede psychotherapeutische Behandlung übernehmen kann, ist eine ärztliche Bestätigung, wo der Arzt eine krankheitswertige Störung bestätigt. Diese muss der Psychotherapeutin/dem Psychotherapeuten zu Beginn der Behandlung vorgelegt werden.
Diese Bestätigung kann von einer Vertragsärztin/einem Vertragsarzt oder einer Wahlärztin/einem Wahlarzt ausgestellt werden.
Infos laut Psy-Online:
Der Großteil der Wahl-Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erhalten keinen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse deshalb sind die Honorare vor dem Antrag privat zu begleichen und Sie können danach die bezahlten Honorarnoten einreichen (für ÖGK Kostenzuschuss pro Einheit Einzeltherapie 28 Euro ).
Benötigte Unterlagen
3. ANTRAG um Bewilligung und Kostenzuschuss von mehr als 10 Psychotherapieeinheiten mit Antragsformular
Um einen Kostenzuschuss und eine Psychotherapie (hier der Text betreffend die BEWILLIGUNG laut der ÖGK), die mehr als 10 Stunden dauert, zu beantragen muss eine krankheitswertige/psychische Störung vorliegen, die in dem Antragsformular unter Einhaltung des Datenschutze näher beschrieben wird. Dabei besprechen wir, was unter die strikte Verschwiegenheitspflicht fällt und was kein Geheimnis für Sie darstellt.
Für die Ausfüllzeit kann dabei um eine ermäßigte Einheit gesondert angesucht werden, wenn sie außerhalb der Therapiestunde stattfindet. (Kostenersatz ÖGK 28 Euro, Honorarnote 30 Eur. Die Anzahl der 10 bewilligungsfreien Stunden wird dadurch nicht vermindert.
Zu den Angaben betreffend die Verschwiegenheitspflicht laut der Website ÖGK:
zu 3. Sie brauchen die folgenden Unterlagen für die Einreichung des Antrags
Sie können die gesamten Unterlagen persönlich in einer Kundenservicestelle einreichen oder den Antrag per Post schicken:
Österreichische Gesundheitskasse, Medizinischer Dienst, Wienerbergstraße 15–19, 1100 Wien
Wenn Sie über die Handy-Signatur verfügen, können Sie die eingescannten Unterlagen auf MeineSV einreichen: Rechnung einreichen
Nähere Informationen über rechtliche Grundlagen, Datenschutz, Verschwiegenheitspflicht und Vorgehensweise bei der Bewilligung von Psychotherapie:
Psychotherapeutische Behandlung (Bewilligung)
Rechnung einreichen - Antrag auf Kostenerstattung
Sie können mit dem Online-Formular einen fertigen Antrag im PDF-Format erzeugen, den Sie abspeichern und digital versenden (ausdrucken) können.
Wahlarzthilfe
Wienerbergstraße 15-19, 1100 Wien
Hier habe ich soweit wie möglich Informationen gesammelt um Ihnen einen besseren Überblick über den Ablauf zu Kostenzuschüssen und Bewilligung für Psychotherapie durch die Krankenkassen zu geben. Für nähere Details, die Sie hier nicht finden, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Psychotherapiezuschüsse und Krankenkasse
Psy-Online - Psychotherapie auf Krankenschein und Auflistung der Leistungen der Krankenkassen in Österreich (ohne Haftung auf Richtigkeit)
ÖGK Bewilligung und Website der ÖGK zur Psychotherapie
1. Ärztliche Bestätigung
Grundvoraussetzung dafür, dass die Österreichische Gesundheitskasse die Kosten für jede psychotherapeutische Behandlung übernehmen kann, ist eine ärztliche Bestätigung, wo der Arzt eine krankheitswertige Störung bestätigt. Diese muss der Psychotherapeutin/dem Psychotherapeuten zu Beginn der Behandlung vorgelegt werden.
Diese Bestätigung kann von einer Vertragsärztin/einem Vertragsarzt oder einer Wahlärztin/einem Wahlarzt ausgestellt werden.
Infos laut Psy-Online:
- für die Bestätigung gibt es ein Formular.
- Die Untersuchung bezieht sich nur darauf, ob körperliche Erkrankungen vorliegen, nicht aber darauf, ob eine Psychotherapie notwendig oder zweckmäßig ist.
- Es ist keine Überweisung des Arztes zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten erforderlich.
Der Großteil der Wahl-Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erhalten keinen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse deshalb sind die Honorare vor dem Antrag privat zu begleichen und Sie können danach die bezahlten Honorarnoten einreichen (für ÖGK Kostenzuschuss pro Einheit Einzeltherapie 28 Euro ).
Benötigte Unterlagen
- Unterschriebenen Antrag auf Kostenerstattung (klicken Sie Wahlarzthilfe)
- Ärztliche Bestätigung
- Bezahlte Honorarnote (Original oder Duplikat)
- Zahlungsnachweis
3. ANTRAG um Bewilligung und Kostenzuschuss von mehr als 10 Psychotherapieeinheiten mit Antragsformular
Um einen Kostenzuschuss und eine Psychotherapie (hier der Text betreffend die BEWILLIGUNG laut der ÖGK), die mehr als 10 Stunden dauert, zu beantragen muss eine krankheitswertige/psychische Störung vorliegen, die in dem Antragsformular unter Einhaltung des Datenschutze näher beschrieben wird. Dabei besprechen wir, was unter die strikte Verschwiegenheitspflicht fällt und was kein Geheimnis für Sie darstellt.
- Der Antrag um Bewilligung zusammen mit den Unterlagen muss unbedingt vor der 11. Sitzung bei der ÖGK einlangen (maßgeblich ist das Datum des Einlangens des Antrages bei der Österreichischen Gesundheitskasse).
- Um durch den Bewilligungsvorgang keine zeitliche Lücke entstehen zu lassen, empfiehlt es sich diesen Antrag ab der 4. Stunde bei der Krankenkasse einzureichen.
- Das Antragsformular wird von der Klient*in zusammen mit der Psychotherapeutin händisch oder digital (Laptop) ausgefüllt.
Für die Ausfüllzeit kann dabei um eine ermäßigte Einheit gesondert angesucht werden, wenn sie außerhalb der Therapiestunde stattfindet. (Kostenersatz ÖGK 28 Euro, Honorarnote 30 Eur. Die Anzahl der 10 bewilligungsfreien Stunden wird dadurch nicht vermindert.
Zu den Angaben betreffend die Verschwiegenheitspflicht laut der Website ÖGK:
- Angaben, die Patientin/Patient und Psychotherapeutin/Psychotherapeut EINVERNEHMLICH auf dem Antrag machen, unterliegen nicht der Verschwiegenheitspflicht – die Psychotherapeutin/der Psychotherapeut verletzt also auch keine berufsrechtlichen Bestimmungen.
zu 3. Sie brauchen die folgenden Unterlagen für die Einreichung des Antrags
- Den unterschriebenen Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme von psychotherapeutischer Behandlung
- Ärztliche Bestätigung
- Bezahlte Honorarnote (Original oder Duplikat) mit
- detaillierten Angaben zu den erbrachten Leistungen (Diagnose, Behandlungsmethode, Anzahl der Behandlungen (Sitzungen), Art der Behandlung (Einzel- oder Gruppensitzung), Datum und Dauer der einzelnen Sitzungen)
- den persönlichen Daten der Patientin/des Patienten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer)
- Stempel der Psychotherapeutin
- Zahlungsnachweis
- bei Barzahlung: Zahlungsvermerk auf der Honorarnote
- bei Zahlung mit Erlagschein: Einzahlungsabschnitt (auch Kopie)
- bei elektronischer Bezahlung: Nachweis der Abbuchung (z.B. Protokollauszug, Bankauszug usw.)
Sie können die gesamten Unterlagen persönlich in einer Kundenservicestelle einreichen oder den Antrag per Post schicken:
Österreichische Gesundheitskasse, Medizinischer Dienst, Wienerbergstraße 15–19, 1100 Wien
Wenn Sie über die Handy-Signatur verfügen, können Sie die eingescannten Unterlagen auf MeineSV einreichen: Rechnung einreichen
Nähere Informationen über rechtliche Grundlagen, Datenschutz, Verschwiegenheitspflicht und Vorgehensweise bei der Bewilligung von Psychotherapie:
Psychotherapeutische Behandlung (Bewilligung)
Rechnung einreichen - Antrag auf Kostenerstattung
Sie können mit dem Online-Formular einen fertigen Antrag im PDF-Format erzeugen, den Sie abspeichern und digital versenden (ausdrucken) können.
- oder mit der Handy-Signatur unter meineSV - Wahlärzt*in/Wahltherapeut*in Rechnung einreichen
- die Unterlagen per E-Mail senden
- persönlich in einer Kundenservicestelle abgeben
- per Post einschicken an die
Wahlarzthilfe
Wienerbergstraße 15-19, 1100 Wien